Beitragsänderungen per 1. Januar 2021
Ab Januar 2021 gibt es eine Änderung der AHV-Beiträge.
Bisher haben Sie Ihren Mitarbeitenden einen AHV-Beitrag von 5,275 Prozent abgezogen. Dieser Abzug erhöht sich neu auf 5,3 Prozent. Somit sind gesamthaft neu 10,6 Prozent Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge für die AHV, IV und EO zu entrichten.
Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bleiben unverändert.